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Der Kaffeehandel
Die Kaffeewelt wird üblicherweise in zwei Sparten unterteilt: Erzeugerländer und Verbraucherländer. Im Verbraucherland wird der Kaffee nicht angebaut, sondern nur verbraucht — letzteres trifft aber auch für die Erzeugerländer zu, welche durchschnittlich im Jahr beinahe 20 Millionen 60-kg-Säcke Kaffee bei einer Gesamtproduktion von 90-100 Millionen konsumieren. Der internationale Kolonialhandel wird von der ICO, der Internationalen Kaffeeorganisation (International Coffee Organisation) geregelt, unter deren Dach sowohl die etwa 50 Erzeugerländer, welche ca. 98% der Welternte stellen, als auch die bedeutendsten westlichen Weltmärkte vereint sind. Nicht an die Organisation angeschlossen sind etwa zwanzig zweitrangige Kaffee-Erzeuger, deren Ernte aber oft einige zehntausend Säcke zählt, sowie die Verbraucherländer Osteuropas, Israel und einige andere Staaten.
Die Mitglieder der ICO verbrauchen jährlich etwa 55 Millionen Säcke Kaffee, die Nichtmitglieder ca. 10 Millionen. Im Rahmen der ICO sind die Erzeugerländer in vier Gruppen unterteilt, die sich aufgrund der Eigenarten ihrer Kaffeesorten unterscheiden: Die Gruppe der »Milden Kolumbianer«, wozu Kenia, Tansania und natürlich Kolumbien gehören; die Gruppe der »Brasilianer« und der anderen zur Familie der Coffea arabica gehörenden Kaffeesorten mit Brasilien und Äthiopien; die Gruppe der »Anderen Milden«, mit allen anderen Arabica-Erzeugern und die Gruppe der Coffea robusta mit allen Erzeugerländern dieser Sorte. Die ICO verfolgt zwei Hauptziele, einerseits die weltweite Steigerung des Kaffeekonsums und andererseits eine für die Produzenten gewinnbringende Preisgestaltung. Um dieses Ziel auch wirklich zu erreichen, halten die Mitglieder der Organisation ein Abkommen (ICA, International Coffee Agreement) unterzeichnet, das jeweils vier Jahre gültig ist und die Exportmengen jedes einzelnen Erzeugerlandes sowie den Mindest- und Höchstpreis für den Verkauf festlegt. Die Preise werden täglich auf den Terminmärkten von London und Paris-LeHavre für die Coffea robusta und an der Terminbörse New Yorks für die Coffea arabica für alle vier Gruppen ermittelt. Wenn die durchschnittlichen Preise in einem Zeitraum von vierzehn Tagen den Mindestwert unterschreiten sollten, werden die Ausfuhrquoten reduziert, sollten sie aber den festgelegten Höchstpreis überschreiten, werden die Export Mengen erhöht. Sollte die Preissteigerung beachtlich und langfristig sein, kann die Quotenregelung sogar eingestellt werden. Dieser Mechanismus verhindert zwar eine zu starke Preissenkung bei Überproduktion, schließt aber eine kräftige Preiserhöhung in kargen Erntejahren nicht aus.
Der Kaffee Handel spielt sich eigentlich nur zwischen dem Exporteur, der die Kaffeepartien von den Erzeugern oft mit Vermittlung des Staats abkauft, und den Röstereien ab, die ihren Sitz in den Importländern haben. Gewöhnlich steht zwischen Exporteur und Rösterei ein Mittelsmann, ein sogenannter Rohguthändler, welcher die Partien einkauft, um sie an eine oder mehrere Röstereien (meistens mittelgroße oder kleine) weiterzuverkaufen, oder ein Agent (Broker). In diesem Fall handelt es sich aber um direkte Handelsgeschäfte, da der Agent nur eine Provision für seine Vermittlung erhält. Die Anzahl der Exporteure wird von den Erzeugerländern durch begrenzte Lizenzvergabe beschränkt; diese Maßnahme findet aber keine Entsprechung in den Verbraucherländern hinsichtlich der Einfuhr von Seiten der Importeure oder Röstereien